Wer zahlt den Notar beim Kauf in Lönigsfeld?

Notarkosten fallen beim Immobilienkauf in Lönigsfeld grundsätzlich zulasten des Käufers – so schreibt es das deutsche Recht einheitlich vor. Diese Kostenverteilung ist nicht frei verhandelbar und gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück handelt. NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH begleitet Käufer und Verkäufer in Lönigsfeld dabei, alle anfallenden Kaufnebenkosten von Anfang an realistisch einzuplanen.

Notarkosten und Grundbuchgebühren: Was Käufer in Lönigsfeld wissen sollten

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden prozentual am vereinbarten Kaufpreis bemessen. In der Regel sind für Notargebühren und Grundbucheintragung gemeinsam etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises einzukalkulieren. Hinzu kommt in Baden-Württemberg die Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit 5,0 Prozent des Kaufpreises, die ebenfalls vom Käufer zu entrichten ist. Als Immobilienmakler in Lönigsfeld sorgen wir dafür, dass Sie bereits vor dem Notartermin einen vollständigen Überblick über sämtliche Kaufnebenkosten haben.

Wichtige Punkte für Lönigsfeld

  • Kostentragung: Der Käufer übernimmt in Lönigsfeld sämtliche Notar- und Grundbuchkosten, der Verkäufer bleibt davon in der Regel unberührt.
  • Kostenhöhe: Kalkulieren Sie für Notar und Grundbuchamt zusammen circa 1,5 bis 2,0 Prozent des beurkundeten Kaufpreises ein.
  • Grunderwerbsteuer: In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent – diese Pflichtabgabe ist zusätzlich zu den Notarkosten fällig.
  • Notarauswahl: In Lönigsfeld können Käufer den Notar frei wählen – da sie die Kosten tragen, liegt das Auswahlrecht traditionell bei ihnen.

Neben den reinen Notargebühren entstehen beim Immobilienerwerb in Lönigsfeld noch weitere Nebenkosten, etwa für eine eventuelle Maklercourtage oder anfallende Finanzierungskosten. Wer ein Grundstück in Villingen-Schwenningen oder der Region erwerben möchte, sollte beim Grundstücksverkauf besonders beachten, dass der Notar den Kaufvertrag beurkundet und die Auflassungsvormerkung im Grundbuch einträgt – beides gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf jedes Immobilienkaufs.

Wir von NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH sind seit 1994 in der Region verwurzelt und kennen den Lönigsfelder Immobilienmarkt aus langjähriger Erfahrung. Transparenz, Klarheit und Wahrheit sind die Grundsätze, nach denen wir arbeiten – dazu gehört auch, dass unsere Berater Sie über alle Kaufnebenkosten vollständig und verständlich informieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Mit unserem bundesweiten Netzwerk finden wir auch bei komplexen Immobiliensituationen, etwa im Bereich Erbschaft oder Scheidung, die passende Lösung für Sie.


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