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Was ist eine Auflassungsvormerkung in Schwarzwald-Baar-Kreis?

Eine Auflassungsvormerkung ist eine rechtliche Sicherung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie vor dem eigentlichen Eigentumsübergang schützt. Sie wird beim zuständigen Grundbuchamt in Schwarzwald-Baar-Kreis eingetragen und stellt sicher, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an Dritte veräußern kann. NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH erklärt diesen wichtigen Schritt regelmäßig Käufern und Verkäufern, da er für beide Seiten entscheidende rechtliche Sicherheit bietet.

Die Auflassungsvormerkung wird zwischen der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der tatsächlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingetragen. In Schwarzwald-Baar-Kreis erfolgt dies über das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, das für die Grundbuchführung zuständig ist. Diese Vormerkung schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie doppelt verkauft oder mit weiteren Belastungen versieht. Professionelle Immobilienmakler in Schwarzwald-Baar-Kreis sorgen dafür, dass dieser Prozess reibungslos abläuft und alle Fristen eingehalten werden.

Wichtige Punkte für Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Zuständiges Amt: Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen führt die Grundbücher für den gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis und bearbeitet Auflassungsvormerkungen
  • Schutzwirkung: Die Vormerkung verhindert rechtswirksam weitere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie bis zur Eigentumsumschreibung
  • Kostenfaktor: Die Gebühren für die Auflassungsvormerkung richten sich nach dem Kaufpreis und werden meist vom Käufer getragen
  • Löschung: Nach erfolgter Eigentumsumschreibung wird die Auflassungsvormerkung automatisch aus dem Grundbuch gelöscht

Besonders bei größeren Immobilientransaktionen im Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Auflassungsvormerkung unverzichtbar, da zwischen Vertragsabschluss und Eigentumsübergang oft mehrere Wochen oder Monate vergehen. In dieser Zeit können verschiedene Risiken auftreten, vor denen nur eine ordnungsgemäß eingetragene Vormerkung schützt. Die Beantragung erfolgt durch den beurkundenden Notar, der auch die notwendigen Unterlagen beim Grundbuchamt einreicht. Bei Immobiliengeschäften in Schwarzwald-Baar-Kreis achten erfahrene Makler darauf, dass alle beteiligten Parteien über die Bedeutung und den Ablauf der Auflassungsvormerkung informiert sind.

Wir von NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH begleiten seit 1994 Immobiliengeschäfte im Schwarzwald-Baar-Kreis professionell und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Schritte korrekt ablaufen. Transparenz, Klarheit, Wahrheit – dies ist unsere Devise, nach der wir uns für Ihre erfolgreichen Immobiliengeschäfte engagieren. Mit unserem bundesweiten Netzwerk aus versierten Experten finden wir selbst bei komplizierten Immobilienanliegen die richtige Lösung. Unsere ausgebildeten Immobilienberater beobachten den regionalen Immobilienmarkt intensiv und bilden sich kontinuierlich weiter, damit Sie stets von aktuellen Kenntnissen und Marktdaten profitieren.

Seit 1994: Ihr professioneller Immobilienmakler von hier!

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