Niedereschbach liegt in Hessen, wo die Grunderwerbsteuer 6 Prozent des Kaufpreises beträgt – das sind 1,5 Prozentpunkte mehr als in manch anderen Bundesländern. Diese Steuer fällt bei jedem Grundstückserwerb und Immobilienkauf an und wird vom zuständigen Finanzamt erhoben. NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH berät Sie gerne über alle anfallenden Nebenkosten beim Immobilienerwerb.
Berechnung und Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer von 6 Prozent wird vom Finanzamt Frankfurt am Main für alle Immobiliengeschäfte in Niedereschbach berechnet und eingezogen. Die Steuer bezieht sich auf den im Kaufvertrag festgehaltenen Kaufpreis, nicht auf den Verkehrswert der Immobilie. Die Zahlung wird in der Regel vier bis acht Wochen nach Vertragsabschluss fällig und muss vor der Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro fallen somit 30.000 Euro Grunderwerbsteuer an.
Wichtige Punkte für Niedereschbach
- Steuersatz: 6 Prozent des Kaufpreises in ganz Hessen
- Zuständigkeit: Finanzamt Frankfurt am Main bearbeitet alle Fälle
- Fälligkeit: Zahlung vor Grundbucheintragung erforderlich
- Befreiungen: Familienübertragungen können unter bestimmten Umständen begünstigt sein
Neben der Grunderwerbsteuer sollten Käufer in Niedereschbach auch weitere Nebenkosten wie Notarkosten (etwa 1,5 Prozent) und Grundbucheintragung (etwa 0,5 Prozent) einkalkulieren. Insgesamt können die Erwerbsnebenkosten somit rund 8 Prozent des Kaufpreises erreichen. Diese Kosten sind bei der Finanzierungsplanung von Beginn an zu berücksichtigen.
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