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Welche Steuern fallen bei Erbimmobilien-Verkauf in Königsfeld an?

Beim Verkauf einer Erbimmobilie in Königsfeld fallen verschiedene Steuerarten an, die Erben unbedingt beachten sollten. Die wichtigsten sind die Erbschaftsteuer und die Spekulationssteuer, wobei die Höhe von verschiedenen Faktoren wie Verwandtschaftsgrad und Haltedauer abhängt. NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH unterstützt Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte transparent zu bewerten und optimal zu planen.

Die Erbschaftsteuer ist die erste relevante Steuer beim Erbe einer Immobilie in Königsfeld. Sie wird auf den Wert der geerbten Immobilie erhoben und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Einfamilienhausimmobilie in Königsfeld können diese Freibeträge oft bereits ausgeschöpft werden. Die Steuersätze beginnen bei 7 Prozent für Ehepartner und Kinder und können bis zu 50 Prozent für entfernte Verwandte betragen.

Wichtige Punkte für Königsfeld

  • Wertermittlung: Eine professionelle Immobilienbewertung ist für die korrekte Steuerberechnung unerlässlich
  • Spekulationssteuer: Fällt nur bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erbfall an
  • Eigennutzung: Bei zweijähriger Eigennutzung vor Erbfall entfällt die Spekulationssteuer komplett
  • Fristen beachten: Erbschaftsteuererklärung muss binnen drei Monaten abgegeben werden

Die Spekulationssteuer ist besonders relevant für Erben, die die Immobilie zeitnah verkaufen möchten. Sie fällt nur an, wenn zwischen Erbfall und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und der Erblasser die Immobilie nicht mindestens zwei Jahre selbst bewohnt hat. In Königsfeld mit seinem attraktiven Immobilienmarkt entscheiden sich viele Erben für einen zeitnahen Verkauf, weshalb diese Steuer häufig relevant wird. Der Steuersatz entspricht dem persönlichen Einkommensteuersatz und kann somit erheblich sein.

Für Immobilien in Königsfeld spielen auch die Grunderwerbsteuer beim eventuellen Erwerb von Miterben und die Grundsteuer als laufende Kosten eine Rolle. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5 Prozent des Kaufpreises und fällt an, wenn ein Erbe die Anteile der anderen Miterben erwirbt. Die jährliche Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert der Immobilie und den kommunalen Hebesätzen.

Als NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH begleiten wir Sie seit 1994 als Ihr professioneller Immobilienmakler bei allen Fragen rund um Erbimmobilien. Transparenz, Klarheit und Wahrheit sind unsere Devise, nach der wir uns für Ihre erfolgreichen Immobiliengeschäfte engagieren. Mit unserem bundesweiten Netzwerk aus versierten Experten finden wir selbst bei komplizierten Immobilienanliegen im Bereich Erbschaft die richtige Lösung und unterstützen Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte optimal zu bewältigen.

Seit 1994: Ihr professioneller Immobilienmakler von hier!

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