Beim Hausverkauf in Königsfeld fallen verschiedene Steuern an, wobei die Spekulationssteuer und die Grunderwerbsteuer für den Käufer die wichtigsten sind. NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH unterstützt Verkäufer dabei, alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen.
Die Spekulationssteuer betrifft Verkäufer, die ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder veräußern. Diese Steuer entfällt jedoch, wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde oder wenn sie als Familienheim genutzt wurde. Bei einem gewerblichen Verkauf können zusätzlich Gewerbesteuern anfallen.
Für professionelle Beratung beim Immobilienverkauf in der Region stehen erfahrene Makler zur Verfügung, die auch komplexe steuerliche Sachverhalte kompetent bewerten können.
Wichtige Steuerpunkte für Königsfeld:
- Spekulationssteuer: Entfällt nach 10 Jahren Haltedauer oder bei Eigennutzung
- Grunderwerbsteuer: Trägt der Käufer (3,5% in Baden-Württemberg)
- Maklercourtage: Steuerlich absetzbar bei vermieteten Objekten
- Notarkosten: Können als Werbungskosten geltend gemacht werden
In Königsfeld gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen Baden-Württembergs. Besonders bei Erbimmobilien oder Schenkungen können spezielle Freibeträge und Steuervorteile genutzt werden. Die Grundsteuer läuft bis zum Verkaufsstichtag und wird anteilig berechnet.
Als NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH-Team verfügen wir seit 1994 über umfassende Erfahrung bei Immobiliengeschäften in der Region. Transparenz, Klarheit und Wahrheit sind unsere Devise, nach der wir uns für Ihre erfolgreichen Immobiliengeschäfte engagieren. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien, und wir beobachten den regionalen Immobilienmarkt intensiv. Mit unserem bundesweiten Netzwerk aus versierten Experten finden wir selbst bei komplizierten Immobilienanliegen die richtige Lösung.