Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Rechtsinstrument beim Immobilienkauf in Villingen-Schwenningen, das den Käufer vor dem endgültigen Eigentumserwerb absichert. Sie wird im Grundbuch eingetragen und verschafft dem Käufer einen vorrangigen Anspruch auf die Immobilie, auch wenn der Verkäufer zwischenzeitlich versuchen sollte, diese an Dritte zu veräußern. NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH begleitet Sie professionell durch diesen wichtigen Verfahrensschritt.
Der rechtliche Ablauf der Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags beim zuständigen Grundbuchamt beantragt. In Villingen-Schwenningen ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen für die Grundbuchführung zuständig. Der Notar leitet die erforderlichen Unterlagen direkt weiter, sodass die Eintragung meist innerhalb weniger Wochen erfolgt. Während dieser Zeit bei Immobilien Villingen-Schwenningen ist der Käufer bereits gegen Verfügungen des Verkäufers geschützt, die seinem Erwerbsanspruch entgegenstehen würden.
Wichtige Punkte für Villingen-Schwenningen
- Zuständigkeit: Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen führt die Grundbücher für beide Stadtteile Villingen und Schwenningen
- Bearbeitungszeit: Die Eintragung dauert in der Regel 2-4 Wochen, kann bei hohem Arbeitsaufkommen länger werden
- Kosten: Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und betragen etwa 0,5 Promille des Kaufpreises
- Löschung: Die Vormerkung wird automatisch gelöscht, sobald das Eigentum auf den Käufer übertragen wurde
Die Auflassungsvormerkung bietet dem Käufer eine dingliche Sicherheit, die über eine rein schuldrechtliche Vereinbarung hinausgeht. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie während der Zeit bis zur Eigentumsübertragung anderweitig veräußert, belastet oder pfänden lässt. Besonders in einem aktiven Immobilienmarkt wie Villingen-Schwenningen ist diese Absicherung von großer Bedeutung.
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